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Schweiz gewährt Rechtshilfe wegen Spenden an die AfD

AfD-Politikerin Alice Weidel
AfD-Politikerin Alice Weidel. Foto: Wolfgang Kumm/Archiv
Von wem stammten die Parteispenden, die 2017 beim AfD-Kreisverband der Fraktionsvorsitzenden Weidel ankamen? Die Schweizer wollen jetzt bei der Aufklärung helfen.
Zürich.

Zürich (dpa/lsw) - Bei der Aufklärung dubioser Wahlkampfspenden aus der Schweiz an die AfD bekommt die Staatsanwaltschaft Konstanz Unterstützung aus der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat dem Antrag auf Rechtshilfe stattgegeben, wie sie am Freitag mitteilte.

Gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel und andere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wird wegen Spenden in Höhe von 132 000 Euro ermittelt. Sie waren 2017 in mehreren Tranchen von einer Schweizer Firma auf Konten des Kreisverbandes überwiesen worden. Die AfD zahlte das Geld zurück. Der Geschäftsführer der Firma hatte angegeben, er habe das Geld als Gefallen für einen Geschäftsfreund überwiesen. Den Namen nannte er nicht.

Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. In der Schweiz sind solche Zuwendungen nicht verboten. Deshalb war lange fraglich, ob die Züricher Ermittler überhaupt einschreiten. Dem Antrag auf Rechtshilfe sei stattgegeben worden, weil «der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt», so die Staatsanwaltschaft. Die Konstanzer Kollegen ermittelten wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz «und andere Delikte».

Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht unter anderem dem Verdacht nach, dass die Liste mit den Namen der Spender, die die AfD dem Bundestag vorgelegt hat, in Teilen unrichtig ist. Vernehmungen hätten Zweifel an den Spendernamen bestätigt, hieß es im Februar.

Der Partei drohen nach Angaben ihres Vorsitzenden Jörg Meuthen wegen Unterstützung durch eine Schweizer Werbeagentur, die der Bundestag als Parteispenden ansieht, bereits Strafzahlungen von mehr als 400 000 Euro. Sie will sich dagegen vor Gericht wehren, weil sie die Gratisleistungen der Werbeagentur nicht als Spende im Sinne des Parteirechts betrachtet.

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