Der Widerruf sei «unausweichlich», urteilte Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. «Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre», fügte Lorenz erklärend an.
BVB-Fans hatten Hopp beim Gastspiel im Dezember 2019 zum wiederholten Male mit Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Für die Mindereinnahmen durch die nicht verkauften Gästetickets muss Borussia Dortmund die TSG Hoffenheim in den kommenden beiden Spielzeiten zudem entschädigen, wie es vom DFB hieß.