Hintergrund der Anordnung des Regierungspräsidiums Freiburg waren zahlreiche illegale Autorennen auf dem Autobahnabschnitt. Geklagt hatte eine Privatperson mit Hinweis auf geringe Unfallzahlen und nicht ausreichende Feststellungen der Polizei zu illegalen Autorennen.
Laut Angaben des Gerichts hatte das Polizeipräsidium Konstanz für den Abschnitt südlich von Geisingen eine auffällige Häufung derartiger Verstöße festgestellt, für den Abschnitt nördlich der Anschlussstelle jedoch nicht. Bereits wenige Monate nach dem Aufstellen der Schilder mit der Tempobegrenzung im März 2018 hatte die Polizei mehrere Tausend Raser erwischt.