Das Gericht hatte im Februar den 48 Jahre alten Hundebesitzer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und seine 44-jährige Ehefrau zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Beide dürfen zudem keine Hunde mehr halten oder betreuen. Das Landgericht hatte das Ehepaar damals in einer Berufungsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Es bestätigte damit Urteile des Amtsgerichts Sigmaringen vom Juli vergangenen Jahres.
Der Hund hatte sich im Mai 2017 in Stetten am kalten Markt von seinem Halsband losgerissen und eine 72 Jahre alte Passantin angefallen. Er biss sie mehrfach in Kopf und Hals. Die Frau starb.