Staatsanwältin Tanja Föll hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung des ungelernten Gelegenheitsarbeiters wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft gefordert. Zudem müsse das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, womit eine Entlassung nach 15 Jahren Haft zunächst ausgeschlossen ist. Vor allem das Anzünden und Verstecken der Leiche mache diesen Schritt nötig. Das Urteil soll am 13. Dezember gesprochen werden.
Der Angeklagte hat die Tat bis zuletzt abgestritten. Laut Anklage gab es zwischen dem Ex-Paar einen Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Der Junge war zur Tatzeit noch kein Jahr alt. Sein Mandant habe versucht, sich durch Urkundenfälschung das Sorgerecht zu erschleichen, räumte Verteidiger Raich ein.
Nach der 22-Jährigen aus Strümpfelbach bei Backnang war vor rund einem Jahr gut eine Woche lang mit großem Aufwand gesucht worden. Durchsuchungen mit Spürhunden und Polizeihubschrauber auch auf einer Mülldeponie brachten die Ermittler zunächst nicht weiter. Dann wurde erst der Ex-Partner festgenommen und die Leiche gefunden - rund 40 Autominuten vom Wohnort entfernt.