Der nach eigenen Angaben häufige Nutzer der Bahn will laut VGH erreichen, dass die Genehmigung des EBA für veränderte Fluchtwege im unterirdischen Durchgangsbahnhof aufgehoben wird. Die Fluchtwege sollen demnach nicht mehr in der Mitte des Bahnhofstunnels kommen, sondern an dessen beide Enden verlagert werden. Der Kläger sieht durch diese Veränderung sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Grund: Die Fluchtwege seien zu schmal, die Fluchttreppen unzureichend. Zudem beanstandet er die Art und Weise, wie der Rauch aus der Halle beseitigt werden soll. Laut VGH halten EBA und Bahn die Klage für unzulässig. Der Stuttgarter Bürger sei nicht klagebefugt, argumentierten die Behörde und die Bahn. Dem VGH zufolge wiesen die beiden auch die Kritik am Rettungskonzept als unbegründet zurück.
Weitere Gerichtsverhandlung wegen Stuttgart 21 für die Bahn
Mannheim.