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Recht auf Entschädigungen
EuGH urteilt über Passagierrechte bei Flugverspätungen

EuGH: Erstattung für Pauschalreisende nur vom Reiseveranstalter
Eine Boeing 777 startet vom Frankfurter Flughafen. Foto: Daniel Reinhardt
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute (9.30 Uhr) über das Recht auf Entschädigungen für Passagiere bei verspäteten Langstreckenflügen.

Im speziellen Fall geht es um eine bei einer tschechischen Fluggesellschaft gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit Umsteigen in Abu Dhabi. Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der Europäischen Union begann, war pünktlich, doch der Anschlussflug endete mit mehr als drei Stunden Verspätung.

Einige Passagiere haben die tschechische Airline auf die nach EU-Recht vorgesehene Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden verklagt. Die EU-Richter sollen klären, ob diese Airline dafür haftet, obwohl der Anschlussflug von einer nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft ausgeführt wurde. (Rechtssache C 502/18)