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Beharren auf eigenen Regeln
Städtetag kritisiert Bayerns Blockade bei Grundsteuer-Reform

Innenstadt von München
In der Bundesregierung gibt es seit einiger Zeit Streit, wie die Grundsteuer künftig geregelt sein soll. Foto: Sina Schuldt
Der Deutsche Städtetag fordert Bayern auf, seine Blockade bei der Grundsteuer zu beenden. Das Innenministerium hat derweil prüfen lassen, ob eine Öffnungsklausel verfassungskonform wäre.

Berlin (dpa) - Der Deutsche Städtetag hat das Beharren der bayerischen Landesregierung auf eigenen Regeln für die künftige Grundsteuer kritisiert. «Alleingänge, wie von Bayern verlangt, helfen nicht weiter», sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Zeitung «Welt».

«Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer. Ein einheitliches Recht halte den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen. Außerdem verhindert eine einheitliche Regelung, dass die Bundesländer in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten.»

In der Bundesregierung gibt es seit einiger Zeit Streit, wie die Grundsteuer künftig geregelt sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern aber will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert und hatte deshalb eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt.

Laut einem Papier des CSU-geführten Innenministeriums, das der Rheinischen Post vorliegt, wäre eine Öffnungsklausel verfassungskonform. «Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen», heißt es laut der Zeitung darin. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. «Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten», heißt es in dem Papier.

Unions-Fraktionsvize Andreas Jung warf unterdessen laut «Bild»-Zeitung Scholz vor, bei der Grundsteuer-Reform «mit dem Kopf durch die Wand» zu wollen. «Scholz muss sich bewegen», so Jung weiter. Andernfalls verursache der Finanzminister «einen Scherbenhaufen».