Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Auflage eines Maskengebots für die Querdenken-Demo am Freitag nach einer Beschwerde der Organisatorin aufgehoben und stattdessen ein Abstandsgebot zur Auflage gemacht. Mit der konsequenten Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeignetes Mittel um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu reduzieren, hieß es zur Begründung. Das Maskengebot der Stadt Karlsruhe war damit hinfällig gewesen.
900 Teilnehmer bei Querdenken-Demo in Karlsruhe
Karlsruhe.