Das Landratsamt veröffentlichte zudem eine Karte mit einem engeren Sperrbezirk und einem weiter gefassten Beobachtungsgebiet. Dieser umfasst Teile der Gemeinden St. Märgen, Buchenbach, Breitnau und der Stadt Titisee-Neustadt. Hier gelten die strengeren Regeln, für das Beobachtungsgebiet sind die Vorgaben etwas lockerer. Die sogenannte Allgemeinverfügung bleibt den Angaben zufolge in Kraft, bis das Veterinäramt das Ende des Seuchenfalls erklärt.
Am Mittwoch hatte das Landwirtschaftministerium in Stuttgart mitgeteilt, dass aus einem von der Geflügelpest betroffenen Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen Junghennen an zahlreiche Kleinhaltungen in mehreren Landkreisen im Südwesten geliefert worden seien. Die Tierkrankheit wird auch Vogelgrippe genannt. Sie ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Auch seien bisher keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde bekannt.
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