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Buchhändler: Eilanträgen gegen Abholverbot im Handel

Ein Stapel mit Büchern liegt in einer Buchhandlung
Ein Stapel mit Büchern liegt in einer Buchhandlung. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Frank Rumpenhorstdpa
Mannheim/Ulm (dpa/lsw) - Zwei Buchhändler wehren sich mit Eilanträgen beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen das Abholverbot während des aktuellen Corona-Lockdowns im Handel. Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine weitgehende Schließung der Geschäfte vor. Sie dürfen zwar Online-Bestellungen ausliefern. Abholangebote - auch Click&Collect-Service genannt - sind dagegen verboten, um Schlangen vor den Geschäften und damit Kontakte zu vermeiden. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte, hat die Landesregierung bis zum späten Sonntagabend Zeit, Stellung zu nehmen.
Mannheim.

Der Inhaber einer Buchhandlung in Ulm hatte seine rechtlichen Schritte zuvor bekannt gemacht und eine «massive Einschränkung der Berufsfreiheit» beklagt. Das Verbot von Abholstationen sei nicht mehr verhältnismäßig. Er betonte zudem, dass er sich frühzeitig Gedanken über eine möglichst sichere Abholstation gemacht habe. Vor dem Laden gebe es einen Bücherbus, damit Kunden etwa Thriller und Romane nicht im Gebäude abholen müssten. Zum zweiten Kläger machte das Gericht keine Angaben.