Dies betrifft laut Ministerium Kinder mit Vorerkrankungen und einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung. Auch Kinder und Jugendliche mit besonders schutzbedürftigen Familienmitgliedern oder anderen Kontaktpersonen im nächsten Umfeld, die etwa nicht selbst gegen das Coronavirus geimpft werden können, kommen dafür in Frage. Voraussetzung für eine Impfung sei ein ausführliches Aufklärungsgespräch und eine sorgfältige individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durch den impfenden Arzt.
Durch die Erweiterung der Zulassung des Impfstoffs von Biontech/Pfizer gebe es nun die Möglichkeit, auch diese Zielgruppe vor einer Corona-Erkrankung zu schützen. Es müsse das vorrangige Ziel sein, die besonders Schutzbedürftigen in unserer Gesellschaft im Blick zu haben, teilte Lahl mit.
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums in der kommenden Woche erwartet. Bis dahin sollen in Baden-Württemberg nur Kinder und Jugendliche in diesen besonderen Ausnahmefällen geimpft werden.
Der Corona-Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizer ist seit dem 28. Mai in der EU auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Die Stiko hat bislang keine Empfehlung zur Impfung von Kindern abgegeben. Deren Vorsitzender Thomas Mertens hatte jedoch zuvor gesagt, es sei keine generelle Empfehlung für alle gesunden Kinder zu erwarten. An diesem Montag fällt in Deutschland die Impfpriorisierung weg. Damit gibt es auch in den Impfzentren in Baden-Württemberg keinen Vorrang mehr für bestimmte Gruppen.
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