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Aserbaidschan-Affäre
Ex-CDU-Abgeordneter weist Korruptionsvorwürfe zurück

Prozessauftakt gegen Ex-Bundestagsabgeordneten Fischer
Steht erneut vor Gericht: der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer. (Archivbild) Foto: Peter Kneffel
Um Entscheidungen im Europarat zu beeinflussen, soll Aserbaidschan Abgeordnete bestochen haben. Ein CSU-Mann wurde verurteilt, nun läuft ein Prozess gegen einen Ex-CDU-Politiker.

München. Im zweiten Münchner Prozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan hat der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe zurückgewiesen. 

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt und sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, sagte: «Ich bin unschuldig.» Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und niemals seine Stimme «verkauft».

Der Generalstaatsanwaltschaft München und den ermittelnden Beamten warf Fischer «unhaltbare Arbeitshypothesen» und künstlich zusammengereimte Narrative vor. Es sei völlig einseitig und nicht objektiv ermittelt worden.

Fischer wird Bestechlichkeit vorgeworfen

Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer – von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv – soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben.

Fischer: Immer frei und unabhängig abgestimmt

In der Anklage haben die Ermittler mehrere Bargeldannahmen zusammengetragen, die sie Fischer zum Vorwurf machen, unter anderem 20.000 Euro im Januar 2016. Diesen Fall wies Fischer auch zurück – und stellte in den Raum, bei einem Dokument, auf dem die Anklage ihren Vorwurf mit gründet, könnte es sich auch um eine «manipulierte Datei» handeln.

Bargeldeinzahlungen auf seine Konten erklärte er damit, es habe sich etwa um Geschenke der Großeltern oder den Erlös aus einem Autoverkauf gehandelt. Und zeitliche Zusammenhänge mit Treffen mit aserbaidschanischen Vertretern seien zufällig.

Den Ermittlern warf der Ex-Bundestagsabgeordnete Unkenntnis über parlamentarische und politische Abläufe, mangelnden Sachverstand und Ignoranz vor. Es sei für ihn unerträglich, wenn die Generalstaatsanwaltschaft aus dem Nichts heraus behaupte, er habe bei Abstimmungen auf Anweisung gehandelt oder auf rechtswidrige Art und Weise Berichte weitergeleitet habe. Er habe überall immer frei, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen abgestimmt und nach seinen politischen Überzeugungen gehandelt. Auch der Vorwurf, er habe proaserbaidschanische Reden gehalten, sei falsch.

Anwalt: Anklage wird zusammenfallen wie Kartenhaus

Fischers Anwalt, Heiko Hofstätter, hatte schon zu Beginn des Verfahrens kritisiert, die Anklage sei völlig unzureichend, sie werde zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Es habe keinen Auftrag, keine Weisungen oder Vereinbarung gegeben, dass Fischer im Sinne Aserbaidschans tätig werden soll. Derartige Behauptungen seien falsch. «Es handelt sich schlicht um Fake News.» Es gebe auch keinerlei belastbaren Beweise oder auch nur Indizien für eine «Unrechtsvereinbarung» Fischers mit Aserbaidschan. Zudem argumentiert die Verteidigung, es gebe keine Beweise für irgendwelche Geldzahlungen.

Ex-CSU-Abgeordneter wurde bereits verurteilt

In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Münchner Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner hat dagegen allerdings Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. 

Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung aber abgetrennt – nun läuft der neue Prozess.

© dpa-infocom, dpa:251212-930-415173/1