Ob ein Mehrbedarf für den Kauf der deutlich günstigeren OP-Masken anzuerkennen ist, ließen die Richter offen. Vorerst aber könne der Familie durchaus zugemutet werden, diese billigere Maskenvariante selbst zu bezahlen. Außerdem hätten die Antragsteller nach der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung ohnehin einen Anspruch auf jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken, die bei den Apotheken bezogen werden könnten.
Mitte Februar hatte das Gericht entschieden, dass Jobcenter Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Seit dieser Entscheidung sei eine Vielzahl weiterer Anträge dieser Art beim Gericht eingegangen, wie es weiter hieß.
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