Die klagende Person hat den Angaben nach beim Standesamt «keine Angabe» unter der Rubrik «Geschlecht» eintragen lassen. Sie hatte im Herbst 2019 auf der Internetseite eines Bekleidungsunternehmens verschiedene Kleidungsstücke bestellt. Weil sie im Zuge des Bestellvorgangs gezwungen war, eine der Anreden «Herr» oder «Frau» zu wählen, klagte sie auf Entschädigung in Höhe von mindestens 2500 Euro. Das Landgericht Mannheim wies die Klage ab. Auch das OLG sah keinen Anspruch auf Entschädigung. Dafür sei die Verletzung nicht schwerwiegend genug, vor allem da sie im privaten Bereich stattfand.
Auch einen Anspruch auf Unterlassung sah das Gericht mangels Wiederholungsgefahr nicht. Die Firma habe im Anredefeld mittlerweile die Auswahlmöglichkeit «Divers/keine Anrede» ergänzt. «Sie hat damit eine geschlechtsneutrale Anrede für die Zukunft sichergestellt.» Die Entscheidung ist den Angaben zufolge rechtskräftig.
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