Künftig soll nach Vorstellung der Grünen nicht nur für das Führen, sondern auch für den Kauf und für den Besitz dieser Waffen eine Erlaubnis erforderlich sein. Außerdem sollte der Kleine Waffenschein nicht mehr unbefristet, sondern nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt werden.» Zunächst hatten «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» darüber berichtet.
Zum Ende des vergangenen Jahres waren nach Angaben des Innenministeriums 97.826 Kleine Waffenscheine in Baden-Württemberg registriert - das sind so viele wie noch nie und etwa 4500 mehr als 2020 zum Jahresende (93.313). Besitzer des Kleinen Waffenscheins dürfen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit sich führen. Die Polizei blickt besorgt auf die steigende Zahl Kleiner Waffenscheine im Land.
Zum Besitz eines Kleinen Waffenscheins muss man mindestens 18 Jahre alt sein und seine persönliche Eignung nachweisen. Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne Waffenschein bei sich hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ein Bußgeld zahlen. Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist bislang ab 18 Jahren ohne waffenrechtliche Erlaubnis gestattet.
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