2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach dem Urteil gesagt, 2G im Handel werde komplett ausgesetzt. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei «nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative». Herrmann betonte: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.»
Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: «Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden.» Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. «Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen.»
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