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«Kein Hexenwerk»: wie man Wahlhelfer wird

Wahlhelfer
Ehrenamtliche Wahlhelfer beteiligen sich an der Stimmauszählung der Briefwahl. Foto: Wolfram Kastl/Archiv Foto: dpanitf3
Mannheim (dpa/lsw) - Wer mindestens 18 Jahre alt und Deutscher oder EU-Bürger ist, kann am 26. Mai Helfer bei der Europa-Wahl und den Gemeinderatswahlen werden. Voraussetzung ist überdies, dass Helfer seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wohnen, wo sie die Wahl mit organisieren wollen, und dass sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden - aus welchen Gründen auch immer.
Mannheim.

Im Appell der Stadt Mannheim, sich als Helfer zur Verfügung zu stellen, heißt es aufmunternd, die Tätigkeit sei «kein Hexenwerk». Der Wahlvorstand besteht aus einer Gruppe von drei bis sieben Beisitzern, einem Vorsteher, dessen Stellvertreter und einem Schriftführersamt Stellvertreter. Sie alle sind zu Neutralität verpflichtet und dürfen keine Zeichen ihrer politischen Überzeugung tragen.

Der Vorsteher hat das Hausrecht im Wahllokal und ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung verantwortlich, achtet also etwa darauf, dass jeder Wähler allein in die Kabine geht. Jede Stimmabgabe wird in den Wahllisten markiert. Nach dem Dienst im Wahllokal, geht die Arbeit erst richtig los: Ab 18 Uhr am Sonntagabend heißt es auszählen. Das dauert bei den Kommunalwahlen bis Montagmorgen.

Findet eine Kommune keine Wahlhelfer, können Bürger zum Dienst verpflichtet werden. Das abzulehnen, geht nur im Fall dringender beruflicher Termine, von Krankheit oder Behinderung.

Info-Film der Stadt Mannheim