Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Änderung ebenfalls. «Der Entzug des Einkommens ist eine unverhältnismäßig harte Maßnahme», erklärte der baden-württembergische Vorsitzende Martin Kunzmann laut Mitteilung. Nötig sei stattdessen Überzeugungsarbeit. Beschäftigte sollten sich impfen lassen.
Die Landesregierung hatte Anfang September angekündigt, vom 15. September an Verdienstausfälle von Ungeimpften wegen einer Corona-Quarantäne nicht mehr ausgleichen zu wollen. Das Infektionsschutzgesetz sehe zwar einen Entschädigungsanspruch vor, wenn Arbeitnehmern oder Selbstständigen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt werde. Ein solcher Anspruch scheide aber aus, wenn die Absonderung durch eine Impfung hätte vermieden werden können.
Den Zeitpunkt des Endes der Kostenübernahme begründet die Landesregierung damit, dass bis Mitte September jeder eine Möglichkeit für eine Impfung bekommen habe. Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.
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