Daher hätte am Freitag ein Gerichtsvollzieher das Urteil vollstrecken sollen. Die Stadt habe ihm jedoch die Herausgabe der Unterlagen verweigert, erklärte der KSC weiter. In der Folge habe der Verein eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragt.
Das Landgericht hatte dem KSC Ende September bei drei von vier Anträgen auf einstweilige Verfügungen Recht gegeben. Es entschied unter anderem, dass der Zweitliga-Aufsteiger einen Einblick in den Bauvertrag mit dem Totalunternehmer erhalten muss. Der KSC hatte zuvor moniert, dass er ohne Kenntnis über die Leistungspflichten des Unternehmers dessen Angebote über sogenannte Zusatzleistungen nicht seriös prüfen könne. Dabei geht es um bauliche Sonderwünsche des KSC.