Wegen der Bestechungsvorwürfe war Braun, gegen den auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, von der Stadt am 1. März 2017 fristlos und am 20. März 2017 ordentlich gekündigt worden. Die fristlose Kündigung war nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart unwirksam, weil eine Frist nicht eingehalten worden sei. Dagegen ging die Kommune nun in der Berufung des Landesarbeitsgerichts Stuttgart vor.
Die Kommune argumentierte in der mündlichen Verhandlung, dass erst Anfang 2017 die notwendigen Informationen vorlagen, die für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses notwendig waren. Brauns ordentliche Kündigung wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart inzwischen bestätigt. Diese hatte der frühere Grünen-Politiker auch akzeptiert.
Sein Anwalt verwies darauf, dass die Stadt schon nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen seinen Mandanten durch einen Bericht des Rechnungsprüfungsamts der Kommune im Dezember 2015 hätte handeln können. Sollte die fristlose Kündigung weiterhin unwirksam sein steht Braun wohl noch für mehrere Monate Arbeitslohn zu.