Die Überwachung erfolgt demnach auf freiwilliger Basis. Wie alle personenbezogenen Daten müssten auch die Videoaufzeichnungen aus den Schlachthöfen unverzüglich gelöscht werden, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich seien, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Dem Haus von Agrarminister Peter Hauk (CDU) liegen nach eigenen Angaben keine Informationen über Videoüberwachungssysteme bei kleineren Schlachtanlagen vor - es verweist an die Eigenverantwortung etwa von selbst schlachtenden Metzgern. Bei vielen kleinen Schlachtanlagen werde nur ein- bis zweimal pro Woche geschlachtet.
Nach mehreren Schlachthof-Skandalen in der Vergangenheit im Südwesten war Hauk unter Druck geraten. So zeigten etwa Aufnahmen aus dem Schlachthof Biberach, wie das Töten von Rindern durch fehlerhafte Bolzenschussgeräte für die Tiere qualvoll in die Länge gezogen wurde. Anfang 2018 war bereits ein Schlachthof in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) wegen Tierschutzverstößen geschlossen worden, im September 2019 traf es einen Betrieb in Gärtringen. Hauk hatte Fehler eingeräumt und im Dezember 2020 unter anderem vorgeschlagen, künftig andere Bundesländer einzubinden, um die Abläufe und Kontrollen in Betrieben bundesweit zu vereinheitlichen.
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