Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente verletzt habe, sei das Verfahren «wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt» worden, so das Ministerium. Daraufhin sei eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei erfolgt. «Im Ergebnis liegt nach Feststellung der Gutachter eine Patentverletzung vor», schrieb das Ministerium.
Der Firma C.G. Haenel sei nach Vorlage der Gutachten die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt worden. «Diese ist zeitgerecht eingegangen, wurde eingehend geprüft und floss in die Gesamtbewertung ein», hieß es. Unter Berücksichtigung aller vergaberechtlichen Aspekte sei das Ministerium zum Ergebnis gekommen, dass das Haenel-Angebot wegen der Patentverletzungen auszuschließen sei. Die Wiederholung der Angebotswertung sei damit abgeschlossen.
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