Ihren Angaben zufolge hatte der BGH bemängelt, dass das Landgericht die DNA-Spur auf einer Getränkedose am Tatort als «gewichtigstes Indiz» eingestuft hatte. Das sei aber nicht hinreichend begründet worden.
Der damals 63-Jährige soll seine Frau, von der er getrennt lebte, im März 2017 getötet haben, als sie am Abend ihre Arbeitsstätte verließ. Er wurde gut zwei Wochen später festgenommen. Laut Gericht hatte die Frau im Internet einen neuen Mann kennengelernt. Zuvor hatte unter anderem die «Heilbronner Stimme» berichtet.