An diesem Mittwoch jährt sich die Entführung des zehnjährigen Mädchens. Am 15. September 1981 war das Kind in Eching am Ammersee auf dem Heimweg verschleppt und in einer vergrabenen Kiste eingesperrt worden - das Mädchen erstickte. Die Ermittlungen der Kripo wurden damals von Pannen überschattet, ein Täter wurde zunächst nicht gefasst.
Erst nach 27 Jahren wurde ein Beschuldigter festgenommen und dann zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 71-Jährige bestreitet nach wie vor, der Täter zu sein. Bis heute gibt es Zweifel, ob der Richtige verurteilt wurde.
Doch bei der Untersuchung der Staatsanwaltschaft geht es weniger darum, den Kriminalfall noch einmal komplett aufzurollen. Denn das Urteil gegen den Angeklagten ist rechtskräftig, zudem wäre der Fall verjährt. Das Kidnapping von Ursula wird als erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge gewertet - nicht als Mordfall, für den es keine Verjährungsfrist gibt. Der Staatsanwaltschaft geht es darum, den Autor des Schreibens zu finden, weil dieser wohl unrichtig eine andere Person des Verbrechens beschuldigt hat.
© dpa-infocom, dpa:210914-99-208816/2