Rastatts Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch (CDU) hatte am Freitag mitgeteilt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit für eine Absage des geplagten Konzertes gestimmt habe. Angesichts der antisemitischen, gewaltverherrlichenden und frauenverachtenden Texte des Künstlers könne Rastatt besonders an diesem sensiblen Tag nicht Veranstaltungsort eines solchen Konzertes werden, so die Begründung.
Alljährlich am 9. November wird in Deutschland an die Pogromnacht erinnert: Am 9. November 1938 hatten die Nationalsozialisten den Befehl für einen inszenierten «Volkszorn» gegen die Juden in ganz Deutschland ausgegeben. Tausende Synagogen und Geschäfte wurden angezündet und geplündert, Zehntausende Juden gedemütigt und deportiert.
Zeilen wie «Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen» hatten dem Gangster-Rapper Kollegah massive Antisemitismusvorwürfe eingebracht, die dieser entschieden zurückwies. Sein Konzert hätte in der bis zu 800 Menschen fassenden Badner-Halle stattfinden sollen. Das Management des Rappers war für eine Stellungnahme am Freitag nicht zu erreichen gewesen.