Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jüngere der beiden auf einem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) einen Kampfhund auf einen radelnden Teenager gehetzt hatte. Seinen Begleiter hatte er aufgefordert, das von ihm am Halsband gesicherte Tier loszulassen. Die beiden American-Staffordshire-Terrier brachten dem zum Tatzeitpunkt im Juni noch 15-Jährigen lebensgefährliche und langfristig entstellende Verletzungen bei.
Verurteilt wurde auch der 22-jährige Bruder des 17-Jährigen, der die Tiere seinem minderjährigen Bruder verbotswidrig und ohne die vorgeschriebenen Maulkörbe überlassen hatte. Er bekam wegen fahrlässiger Körperverletzung eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr.