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Rosenheimer Raserunfall: Angeklagter schweigt zum Auftakt

Amtsgericht Rosenheim
Drei Schilder: "Amtsgericht Rosenheim", "Familiengericht" und "Betreuungsgericht" hängen an einer Wand. Foto: Peter Kneffel/Archiv
Ein Wagen kracht in den Gegenverkehr. Zwei junge Frauen sterben, zwei andere sind schwer verletzt. War ein rücksichtsloses Kräftemessen von Autorasern schuld? Einmal mehr beschäftigt die Frage das Amtsgericht Rosenheim.
Rosenheim.

Rosenheim (dpa/lby) - Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall bei Rosenheim vor mehr als zwei Jahren schweigt der angeklagte Autofahrer. Sein Mandant mache keine Angaben, er sei in den Medien vorverurteilt worden, sagte sein Anwalt Andreas Michel am Dienstag zum Auftakt des Verfahrens vor dem Amtsgericht Rosenheim. «Die Stimmung ist gegen meinen Mandanten gerichtet.»

Bei dem Unfall im November 2016 waren zwei junge Frauen ums Leben gekommen und zwei weitere schwer verletzt worden. Der 25-jährige Angeklagte aus dem Raum Rosenheim muss sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verantworten. Er war nicht direkt in den Unfall verwickelt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ließ er aber einen riskant überholenden Fahrer aus Ulm nicht einscheren, obwohl Gegenverkehr in Sicht war. Der Wagen des Ulmers krachte frontal in ein entgegenkommendes Auto mit drei jungen Frauen.

Die 21-jährige Fahrerin sowie eine 15-Jährige starben. Deren Schwester, die ebenfalls in dem Wagen saß, sowie die Beifahrerin des Ulmers überlebten schwer verletzt. Die Angehörigen der Opfer sowie die Schwester als Betroffene sind in dem Prozess Nebenkläger. Der Fall hatte in der Region für viel Aufsehen gesorgt.

Anwalt Michel sagte am Rande des Prozesses, sein Mandant sei mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit unterwegs gewesen und habe an dem Überholmanöver keinen Anteil gehabt. Der Fehler sei beim Überholen von einem Ortsunkundigen gemacht worden. Dieser habe bei Nacht in einer Rechtskurve zum Überholen angesetzt, obwohl er die Straße nicht einsehen konnte. Er habe auch die zulässige Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometern überschritten. Laut Anklage war der Ulmer beim Aufprall mit 88 bis 94 Stundenkilometern unterwegs gewesen.

In einem Prozess im vergangenen Jahr waren der Ulmer und ein weiterer beteiligter Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Ulmer kam mit einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon, das Urteil ist rechtskräftig. Der andere Autofahrer, der ebenfalls das Einscheren des Ulmers verhindert haben soll, bekam zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Hier ist das letzte Wort nicht gesprochen: In Kürze soll in zweiter Instanz vor dem Landgericht Traunstein verhandelt werden.