Die gleichfalls im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse besagt, dass das Land grundsätzlich keine neuen Schulden aufnehmen darf. Sie sieht aber Ausnahmen für die Kreditaufnahme für Naturkatastrophen und besondere Notsituationen vor - vorausgesetzt, es gibt einen Plan zur Tilgung der neuen Schulden. Während der Coronakrise berief sich die grün-schwarze Koalition auf den Ausnahmetatbestand, um die Kosten der Pandemie über neue Schulden finanzieren zu können. «Wir waren jederzeit handlungsfähig», sagte Sitzmann. «Im Interesse künftiger Generationen ist die Schuldenbremse im Land weiterhin wichtig und richtig.»
Derzeit wird im Bund über die Schuldenbremse debattiert. Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hatte argumentiert, auch bei strenger Ausgabendisziplin sei die Schuldenbremse in den kommenden Jahren nicht einzuhalten. Nach heftiger Kritik aus den eigenen Reihen stellte Braun klar, die Schuldenbremse im Grundgesetz nicht aufgeben zu wollen.
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