Brink monierte: «Die Pandemie greift nach wie vor massiv in die Bürgerrechte der Menschen ein.» Es sei misslich, dass die gesetzlichen Vorgaben viele praktische Fragen offen lasse - das gelte auch für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall. Wenn die Beschäftigten ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht offenbaren wollten, könnten sie sich auch an das für die Lohnfortzahlung zuständige Regierungspräsidium wenden.
Das sieht das Sozialministerium anders. Zwar stehe es einem Beschäftigten frei, ob er Auskunft über seinen Impfstatus gebe. «Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehmer aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten», erklärte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium. Es sei auch keine Alternative, dass Beschäftigte selbst den Antrag beim Regierungspräsidium stellten. «Diese Möglichkeit gibt es regelmäßig nicht und ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers würde wegen fehlender Antragsbefugnis abgelehnt.» Ein solches Verfahren würde zu tausenden Einzelanträgen führen und die Verwaltung überfordern.
Für die meisten Nicht-Geimpften soll es bei Verdienstausfällen, die wegen einer angeordneten Quarantäne entstehen, spätestens vom 1. November an keine Entschädigung mehr vom Staat geben. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus gibt und die sich auch impfen lassen können. Konkret geht es um Tätigkeitsverbote oder um eine Quarantäne, wenn man Kontaktperson von Corona-Infizierten war oder aus einem Risikogebiet im Ausland zurückkehrt.
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