Der KSC hatte moniert, dass er ohne Kenntnis über die Leistungspflichten des Totalunternehmers dessen Angebote über sogenannte Zusatzleistungen nicht seriös prüfen könne. Dabei geht es um bauliche Sonderwünsche des KSC. Der Stadt wurde untersagt, im Zuge des Abschlusses solcher Sonderleistungen Bedingungen an den KSC zu stellen. Der KSC bezahle diese Leistungen ja auch, sagte Wellenreuther.
Zudem darf die Stadt laut Richterin Karin Mauch keine Planung von Kiosken im Umlaufbereich des Stadions durchsetzen, die der des KSC widerspricht. Der KSC-Antrag auf Beseitigung von tragenden Säulen im VIP-Bereich ging dagegen als einziger nicht durch. Wellenreuther zog dennoch ein positives Fazit des Urteils.
«Wir sind in der Summe sehr zufrieden», sagte er. «Aber wir bedauern es zutiefst, dass es überhaupt notwendig wurde, vor Gericht zu gehen.» Ob die Stadt in Berufung gehen wird, ist noch offen.