Stuttgart (dpa/lsw) - Der Rechtsstreit um das Eindringen von Tierschützern in einen Mastbetrieb im Südwesten geht vor den Verfassungsgerichtshof. Ein Tierschützer hat Ende letzten Jahres Beschwerde gegen verschiedene Gerichtsentscheidungen eingereicht, bestätigte ein Sprecher der Behörde am Freitag einen Bericht der «Stuttgarter Zeitung» und der «Stuttgarter Nachrichten» (Samstag). Der Mann war im Mai 2015 mit zwei Mitstreitern in einen Putenmastbetrieb eingedrungen, um Videoaufnahmen zu machen. Dafür wurde er im vergangenen Jahr wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Der Anwalt sprach in den Blättern von einem «Skandalurteil, das an den Grundfesten des deutschen Tierschutzrechts rührt». Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht vor Herbst zu rechnen.
Tierschützer zieht vor den Verfassungsgerichtshof
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