Dem 33-Jährigen war im vergangenen November kein Arbeitslosengeld gewährt worden, da er nach mehreren Mahnungen seine Unterlagen nicht eingereicht hatte. Daraufhin griff er mit einem Hammer den Sachbearbeiter an, der seiner Ansicht für den Ablehnungsbescheid verantwortlich war. Das Opfer konnte den Schlag jedoch abwehren und erlitt nur leichte Verletzungen. Ein Kunde im Büro des Sachbearbeiters hat ebenfalls eingegriffen.
Der Verurteilte leidet laut Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung. Der Mann hatte nach Schulabschluss und Wehrdienst keine Ausbildung angefangen und von Gelegenheitsarbeiten gelebt. Er wohnte bei seinen Eltern. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis.
«Ohne diese Störung wären Sie nicht in dieser Lebenssituation», erklärt die Vorsitzende Richterin Ute Baisch. Das Motiv sei in der Krankheit zu finden.
Nebenklägerin Sybille Wanch-Herrmann erklärte in ihrem Plädoyer: «Das Opfer ist aufgrund des Angriffs traumatisiert.» Der Betroffene arbeite zwar weiter, habe aber nicht vollständig in den Alltag zurückgefunden. «Er befindet sich nun in Behandlung.»