In manchen Gemeinden bestehen noch engere zeitliche Einschränkungen. In bestimmten Teilen einer Gemeinde kann das Abbrennen von Feuerwerk auch komplett verboten sein. Bei Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen ist das Zünden von Böllern und Raketen aus Lärmschutzgründen verboten. Außerdem sind Silvesterfeuerwerke in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern oder Holzlagern zum Schutz vor Bränden verboten.
Umweltminister: Böller und Raketen mit Bedacht zünden
Stuttgart.