Das Amtsgericht Tuttlingen hatte den Mann im September 2020 wegen Misshandlung des Kindes schuldig gesprochen und ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Im Berufungsprozess hatte der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers eine verminderte Schuld geltend gemacht. Dies begründete der 25-Jährige demnach mit einer psychischen Erkrankung, außerdem habe er Alkohol und Drogen konsumiert. Wie es am Mittwoch vom Landgericht Rottweil hieß, leide der Mann zwar zweifelsfrei an einer Persönlichkeitsstörung. Auf den angeblichen Konsum von Drogen und Alkohol gebe es aber keine Hinweise.
Um von einer verminderten Schuld zu sprechen, hätten laut Gutachter aber beide Aspekte - Persönlichkeitsstörung und Drogen - beziehungsweise Alkoholkonsum - zusammentreffen müssen. Daher gelte der Angeklagte als voll schuldfähig, sagte der Gerichtssprecher. Neben dem Angeklagten hatte auch die Staatsanwaltschaft Berufung beantragt und eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch das hatte das Landgericht Rottweil abgelehnt, da das Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen angemessen sei. Das nun gesprochene Urteil des Landgerichts in Rottweil ist indes noch nicht rechtskräftig.
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