Behörden und Ämter seien gesetzlich dazu verpflichtet, einfach und verständlich zu kommunizieren, heißt es aus dem Ministerium. Der Hintergrund: Auch Menschen mit Behinderungen sollen selbstständig am öffentlichen Leben teilhaben können. Die Plattform ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers vor allem für die unteren Verwaltungsebenen im direkten Bürgerkontakt gedacht, etwa für Landratsämter und Stadtverwaltungen.
Die «leichte Sprache» soll Menschen mit Behinderungen dabei helfen, sich selbstständig zu informieren. Texte in «leichter Sprache» sind für das Sprachniveau A1 und A2 geschrieben. Dafür gibt es klar definierte Regeln: Sätze dürfen nicht zu lang sein, nur einen Gedanken umfassen und müssen Dinge konkret benennen, statt sie zu umschreiben. Auch Menschen, für die Deutsch keine Muttersprache ist, können Texte in leichter Sprache besser verstehen.
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