Wolf rechnet mit mehr Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes. «Dies beobachten wir sorgsam und werden dann auch reagieren.» Sowohl das Parlament als auch die Länderkammer stimmten am Freitag in Berlin einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum Zugriff auf Handynutzer-Daten zu. Im Bundestag stimmten CDU/CSU und SPD dafür, AfD und FDP dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.
Die ausstehende Neuregelung zu diesen sogenannten Bestandsdaten hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, mit dem es inhaltliche Überschneidungen gibt. Bundestag und Bundesrat hatten diesem zwar bereits im Sommer zugestimmt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stoppte es jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, etwa das Auto anzuzünden, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet droht Gefängnis von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Antisemitische Motive gelten als strafverschärfend.
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