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BGH verbietet Werbung mit «bekömmlichem» Bier

Karlsruhe (dpa) - Brauer dürfen nicht mit «bekömmlichem» Bier werben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit wurde in letzter Instanz ein Schlussstrich unter einen mehrjährigen Streit gezogen. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte 2015 eine einstweilige Verfügung gegen die Leutkircher Brauerei erwirkt und die Werbung mit dem Begriff untersagt. Die dagegen gerichtete Revision von Brauereichef Gottfried Härle blieb nun auch vor dem BGH erfolglos. Der Begriff «bekömmlich» sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei.