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Beschwerden gegen BER-Nachtflugregelung gescheitert

Karlsruhe (dpa) - Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen BER sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden nicht zur Entscheidung nicht angenommen. Die Richter sahen weder das Recht auf körperliche Unversehrtheit noch auf rechtliches Gehör verletzt. Das waren die Argumente der Beschwerdeführer. Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein.