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Kundin bleibt Kunde - Klägerin unterliegt vor BGH

Karlsruhe (dpa) - «Kunde», «Kontoinhaber», «Sparer» - wenn's ums Geld geht, bleibt die Formularwelt männlich. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Sparkassen-Kundin Marlies Krämer, engagierte Kämpferin für Frauenrechte aus dem saarländischen Sulzbach, ist damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht unterlegen. Doch aufgeben will die 80-Jährige deshalb noch lange nicht. «Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht», kündigte sie nach dem Urteil an.