Während Grundstücksbesitzer ihr Fahrzeug am Neckar parken dürfen, ist das für Angler verboten. Foto: Andreas Becker
Reaktionen auf Artikel in unserer Zeitung – Vorwurf der Willkür – Landratsamt Ludwigsburg verweist erneut auf Straßenverkehrsordnung und Naturschutzgesetz