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Ankläger wollen Todesfahrer acht Jahre in Haft sehen

An dieser Stelle zwischen einer Tankstelle und der Abfahrt nach Großsachsenheim starb ein 21-jähriger Fußgänger. Archivfoto: Alfred Drossel
An dieser Stelle zwischen einer Tankstelle und der Abfahrt nach Großsachsenheim starb ein 21-jähriger Fußgänger. Foto: Alfred Drossel
Der Autofahrer, der in der Nacht des 12. Mai 2019 auf der Landesstraße bei Großsachsenheim eine vierköpfige Fußgängergruppe erfasst und dabei einen jungen Mann getötet hat, soll nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage für lange Zeit ins Gefängnis.

Sachsenheim/Heilbronn. „Aus drei Sekunden sollen acht Jahre werden?“ Der Schrecken über das, was da soeben im Verhandlungssaal des Heilbronner Landgerichts gehört wurde, sitzt tief bei einem der Besucher. Drei Sekunden sollen es gewesen sein, die der Angeklagte nachts auf der Landesstraße bei Sachsenheim nicht nach vorne geschaut habe – weil er beim Rauchen nach dem Aschenbecher in seinem recht neuen Auto blickte. Die ortsunkundigen Fußgänger, die an jenem 12. Mai 2019 gegen zwei Uhr auf dem Heimweg von einer Feier im Gewerbegebiet waren und laut Zeugenaussagen rechts der weißen Begrenzungslinie hin zum Gras liefen, sah er deshalb nicht. Er erfasste drei aus der vierköpfigen Gruppe, ein junger Mann wurde dabei so unglücklich getroffen, dass er gegen einen Zaun geschleudert wurde. Er war noch an der Unfallstelle tot, die drei anderen wurden durch die Berührung mit dem Auto oder untereinander teils schwer verletzt.

Doch davon will der 44-jährige Autofahrer nichts mitbekommen haben. Er habe zwar ein „tok-tok“ gehört, aber gedacht, eine Warnbake gestreift zu haben, so seine von seiner Anwältin verlesene Begründung zu Prozessbeginn, warum er danach einfach weiterfuhr. Und später, als er angeblich mehrfach nochmals vorbeifuhr, um nach seinem abgerissenen Seitenspiegel zu suchen, will er auch nicht die Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge auf einen schweren Unfall bezogen haben.

Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm das nicht. Vielmehr sei er weitergefahren, um die Tat zu verdecken, und damit ein Mordmerkmal erfüllt. Sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes in zwei Fällen – an dem jungen Mann und der jungen Frau, die direkt vom Auto getroffen wurden – forderte die Staatsanwältin deshalb in ihrem Plädoyer am Mittwochnachmittag, zudem zwei Jahre wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, zusammengezogen acht Jahre. Das war auch die Mindeststrafe für jenen Anwalt, der die Mutter des Getöteten aus Hamburg vertritt.

Die Verteidigerin des Mannes, der bis zuletzt geschwiegen hat, forderte hingegen eine Bewährung, denn er habe nicht damit rechnen müssen, dass sich nachts auf dieser Straße Fußgänger befinden. Neben dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung – der zweite Verteidiger stellte auch das in Abrede und begründete das unter anderem mit der Mitschuld der Fußgänger, weshalb er für diesen Anklagevorwurf Freispruch forderte – bliebe nur noch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, aber definitiv sei kein Mordmerkmal erfüllt.

Ursprünglich war für Mittwoch noch das Urteil geplant. Nach erneuten Beweisanträgen – die unter anderem die kurzfristige Ladung des Sachsenheimer Feuerwehrkommandanten zur Folge hatte, der aber gar nicht im Einsatz war damals – wäre es dafür aber zu spät gewesen. Das Letzte Wort des Angeklagten und das Urteil sollen nun am 4. Januar fallen.