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Das verborgene Leid der Streuner

Tierschützer schlagen Alarm: Sie fordern, streunende Katzen zu kastrieren, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. Foto: Patrick Pleul/dpa
Tierschützer schlagen Alarm: Sie fordern, streunende Katzen zu kastrieren, damit sie sich nicht unkontrolliert vermehren. Foto: Patrick Pleul/dpa
Freigängerkatzen verbreiten Krankheiten und vermehren sich unkontrolliert. Als erste Kommune im Landkreis erlässt Ditzingen nun eine Katzenschutzverordnung. Halter müssen ihre Tiere kastrieren und chippen lassen. Tierschützer wünschen sich, dass weitere Städte und Gemeinden folgen.

Ditzingen. Die Reviere der freilebenden Streunerkatzen sind Bauernhöfe, Schrebergärten, Campingplätze und Firmengelände. Die Zustände für die Tiere dort: offenbar prekär. Sie gelten als scheu und nachtaktiv, sind weder geimpft noch kastriert und häufig krank und abgemagert. „Um das Katzenleid zu erkennen, muss man schon genau hinschauen“, sagt Julia Stubenbord, die Landesbeauftragte für Tierschutz.

Zu den Menschen, die das seit Jahren machen, gehört die Ditzingerin Giesela Mayer. In den Revieren der Freigängerkatzen lockt sie mit ihrem Team jedes Jahr bis zu 40 Exemplare mit Thunfisch oder Fischfutter an. Dann fängt sie die Tiere ein, um sie von Ärzten kastrieren, chippen und impfen zu lassen. Diese Einsätze haben der Vorsitzenden des Ditzinger Tierschutzvereins Bisse, Kratzer, entzündliche Wunden und zahlreiche Rechnungen eingebracht. Mayer schätzt, dass für eine Katze, die ihr Tierschutzverein behandeln lässt, mehr als 200 Euro zusammenkommen. Sie tut das, damit Freigängerkatzen sich nicht mehr unkontrolliert vermehren und so Pilze, Würmer und andere ansteckende Krankheiten verbreiten. Mayer hat auch Katzen gesehen, die taub, blind oder als Folge von Inzest versehrt waren. „Die hohe Fortpflanzungsrate verschlimmert ihr Leid “, sagt die Expertin.

Der Deutsche Tierschutzbund hat wie Mayer ebenfalls eine Rechnung aufgemacht: Wenn eine Katze zweimal im Jahr einen Wurf mit drei Jungen bekommt und die Nachfahren sich wiederum vermehren, sind das in zehn Jahren rund 240 Millionen Nachkommen – von einem einzigen Katzenpaar. Das Problem: Die Praktikerin Mayer hat beobachtet, dass es Katzen gibt, die drei- oder viermal im Jahr trächtig werden. „So bekommen sie aber keine Ruhephasen mehr und werden krank.“

In Ditzingen wollen Stadt, Kommunalpolitik und Tierschützer das Elend der Streunerkatzen nicht mehr länger hinnehmen. Als erste Kommune im Kreis hat die Große Kreisstadt eine Katzenschutzverordnung erlassen, die seit Monatsanfang in Kraft ist. „Dafür kann sie sich auf die Schulter klopfen lassen“, findet Mayer.

Ditzingen gehört nämlich nicht nur im Landkreis zu den Vorreitern, sondern auch in Baden-Württemberg. Nach Angaben des Landestierschutzverbandes traten die ersten Verordnungen am 1. Januar 2020 in den Kommunen Berglen und Schramberg in Kraft. Im Laufe des Jahres verabschiedeten dann Mönsheim, Heimsheim, Weissach und Ehrenkirchen-Norsingen im Breisgau weitere Regelungen. 2021 folgten im Badischen die Gemeinden Buggingen und Breisach. Es zogen Aidlingen und Nufringen nach. „Übergeordnetes Ziel ist der Tierschutz“, sagt ein Sprecher des Ditzinger Oberbürgermeisters Michael Makurath. Jetzt werden die Halter verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen beim Tierarzt kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Dazu kommen als Kennzeichnung ein Mikrochip oder eine Tätowierung am Ohr sowie eine Registrierung im Haustierkatalog des Vereins Tasso oder bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Das Ziel der Stadt: zu verhindern, dass künftig noch mehr Katzen herumstreunen.

Gut so, urteilt die Tierschützerin Mayer. „Die Verordnung regelt genau, wer ein Katzenhalter ist, nämlich derjenige, der dauerhaft die Katze füttert und medizinisch betreut.“ Wenn Mitarbeiter der Stadt Ditzingen nun auf unkastrierte Katzen stoßen, muss der Halter das Tier laut der neuen Verordnung behandeln lassen. Wenn der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden kann, ist die Stadtverwaltung befugt, die Kastration auf Kosten des Halters erledigen zu lassen, sofern er ausfindig gemacht wird. Sie geht von 90 bis 120 Euro pro Tier aus. Bußgelder sieht die Verordnung nicht vor.

„Wir sind weitab davon, Katzenhalter zu verurteilen“, sagt die Tierschützerin Mayer. Ihr Verein ist auch in der Stadt unterwegs, um Futterstellen aufzubauen. Darauf seien die domestizierten Haustiere angewiesen. Außerdem bekommen die Helfer so ein Gefühl dafür, wie viele Katzen das Angebot nutzen. Mayer macht aber auch klar: „Wir werden nur gesunde Tiere haben, wenn wir sie kastrieren lassen.“

Diese Einsicht scheint sich langsam auch in größeren Kommunen durchzusetzen. In Waiblingen, Mannheim, Heidelberg und Stuttgart sind die Debatten laut Landestierschutzverband angelaufen. „Es hätte einen enormen Vorbildcharakter für andere Städte, wenn die Landeshauptstadt eine Katzenschutzverordnung erlassen würde“, sagt die Landesbeauftragte Stubenbord.

Befürchtungen, dass die Regelung dafür sorgen könnte, dass das beliebteste Haustier der Deutschen aussterben könnte, teilt die Ditzingerin Mayer nicht. „Es gibt so viele Streunerkatzen bei uns, das werden Sie und auch die nächsten Generationen nicht erleben.“ Bei ihr schwingt eine Hoffnung mit: dass das Leiden, die Schmerzen und die unkontrollierte Vermehrung der Tiere eingedämmt werden können. „Es geht nicht von jetzt auf gleich. Aber ein Anfang ist gemacht.“