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Der Kaminfeger kehrt nicht mehr

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind nur zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet. Das Kehren von Kaminen und Messen von Heizungsanlagen können sie ablehnen. Dafür hat der Hausbesitzer die freie Wahl seines Schornsteinfegers. Fot
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind nur zur Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet. Das Kehren von Kaminen und Messen von Heizungsanlagen können sie ablehnen. Dafür hat der Hausbesitzer die freie Wahl seines Schornsteinfegers. Foto: Robert Michael/dpa
Hunderte Hausbesitzer im östlichen Landkreis Ludwigsburg müssen sich nach einem Kaminkehrer umsehen, weil ihr Bezirksschornsteinfeger dort nur noch seinen hoheitlichen Aufgaben nachkommt. Laut Innungsobermeister Walter Baum eine „nicht geläufige“ Vorgehensweise, die aber durchaus legitim sei, zumal der Schornsteinfeger zur Erfüllung freier Aufgaben wie Kehren und Messen nicht verpflichtet ist.