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Einspruch von Querdenker Roll wird verworfen

Marbach. Monatelang haben sich vor einem Jahr Anhänger der Querdenker-Bewegung auf der Schillerhöhe in Marbach getroffen, um gegen die Corona-Auflagen zu demonstrieren. So auch am 7. Dezember 2020. Weil die Teilnehmer dabei gegen die Hygienebestimmungen und behördlichen Auflagen verstoßen haben, wurde die Versammlung aufgelöst. Die Veranstaltung fand an einem nicht genehmigten Ort statt, und der Mindestabstand wurde ebenso wenig eingehalten wie die Maskenpflicht. Versammlungsleiter und Ansprechpartner für die Behörden war der Marbacher Querdenker Andreas Roll. Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro aufgebrummt. Weil er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, sollte die Angelegenheit an diesem Montag vor dem Marbacher Amtsgericht verhandelt werden.

Roll erschien zwar zum Prozess, doch ein vorgelegtes Attest, das ihn vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollte, hat laut der Richterin „den Erfordernissen nicht entsprochen“. Eine Maske habe er nicht aufsetzen wollen. Also durfte er das Gerichtsgebäude, in dem wegen der Corona-Pandemie eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt, nicht betreten. Die Richterin folgte in ihrem Urteil, das sie in Abwesenheit Rolls fällte, schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verwarf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl kostenpflichtig wegen unentschuldigtem Fernbleiben. Somit bleibt es bei der gegen Roll verhängten Geldstrafe. (elf)