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Geruch belästigt „nicht erheblich“

Die rot eingerahmten Flächen sind die geplanten Baugebiete Langgewänd II West im Ortsteil Hof.Archivfoto: Alfred Drossel
Die rot eingerahmten Flächen sind die geplanten Baugebiete Langgewänd II West im Ortsteil Hof. Foto: Alfred Drossel
Riecht es oder riecht es nicht? Diese Frage war zu klären, bevor ein Bebauungsplan für das Gebiet Langgewänd II West im Großbottwarer Ortsteil Hof ausgearbeitet werden kann. Ergebnis: Die Geruchsbelästigung sei „nicht erheblich“.

Großbottwar. Der größere und der kleinere Teil dieses Baugebiets soll im beschleunigten Verfahren nach dem Paragrafen 13 b des Baugesetzbuches ausgewiesen werden, was bedeutet, dass das Verfahren bis Ende 2021 abgeschlossen sein muss. Noch standen aber zwei Gutachten aus: ein Geruchsimmissionsgutachten und die artenschutzrechtliche Prüfung.

Beides lag bei der jüngsten Gemeinderatssitzung nun vor. Stadträte und Zuhörer lernten an diesem Abend eine Menge neuer Wörter, zum Beispiel „Geruchsausbreitungsrechnung“.

Der Diplom-Meteorologe eines Sachverständigenbüros führte eindrücklich aus, wie sich Gerüche ausbreiten, wie lange es pro Tag riechen darf und ab welcher Intensität ein Geruch als nicht mehr zumutbar gilt, wobei man in einem dörflichen Gebiet oder in einem Gewerbegebiet mehr aushalten muss als in einem reinen Wohngebiet.

Geprüft wurden die Geruchsemissionen von sechs Betrieben, wobei drei von ihnen in einer Entfernung von 600 Metern zu den geplanten Baugebieten liegen. Dabei handelt es sich um zwei Biogasanlagen, einen Schweinemastbetrieb, die Lederfabrik, die Winzergenossenschaft und die Kläranlage. Der Meteorologe schilderte auch die Art der Messung. Bei „gängigen“ Gerüchen greifen die Sachverständigen auf Standardwerte zurück, bei seltenen Gerüchen, wie zum Beispiel aus der Lederfabrik, wird der Geruch tatsächlich eingefangen und Probanden vorgesetzt, die einen Durchschnitt der Bevölkerung repräsentieren (jung, alt, empfindliche Nase, weniger empfindliche Nase), die dann an den Proben schnuppern.

Bewertungsgrundlage ist die Geruchsimmissionsrichtlinie, abgekürzt GIRL. Wird sie überschritten, spricht man von erheblichen Beeinträchtigungen oder Belästigungen. In Wohngebieten ist das der Fall, wenn die GIRL um zehn Prozent überschritten wird, in Gewerbe- und Industriegebieten um 15 Prozent, und auf dem Dorf darf es auch um 15 Prozent mehr riechen – allerdings nur nach Tier.

Um das geplante Baugebiet herum lag der Wert zwischen sieben und neun Prozent, genau wie bei der bestehenden Bebauung. „Keine erhebliche Belästigung“ folgerte der Sachverständige daraus.

Was den Artenschutz angeht, so ist besonders die rund 80 Quadratmeter große Feldhecke an der Schmalseite des größeren Flächenteils als Biotop geschützt. Feldlerchen, Haselmäuse, Zauneidechsen kommen vor und brauchen neuen Lebensraum. Deshalb soll so viel wie möglich von der bestehenden Hecke erhalten bleiben und der Verlust eins zu eins durch eine neue Hecke ausgeglichen werden, die man an der Längsseite gegen die freie Landschaft hin weiter ziehen könnte. Der Gemeinderat stimmte einhellig zu, den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten, damit er beschlossen werden kann.