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„Grenzschutz bedeutet mehr Sicherheit“

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Ludwigsburg. Herr Hess, die AfD fordert, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken und das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren strikt anzuwenden. Warum?

Martin Hess: Wir haben eine Steigerung der Brutalität bei Straftätern zu verzeichnen. Immer mehr Täter sind dabei jünger als 14 Jahre. Das Strafrecht muss dieser Entwicklung angepasst werden. Das Jugendstrafrecht anzuwenden, ist bei Tätern, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, zur Regel geworden. Das Gesetz sieht dies aber eigentlich nur als Ausnahme vor. Für Straftäter ab 18 Jahre muss daher grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht gelten.

 

Strafe allein führt ja oft nicht dazu, dass sich Menschen ändern.

Die Signalwirkung von Strafe ist unbestritten, was auch Jugendrichter bestätigen. Dabei müssen – insbesondere bei schweren Delikten – wesentlich früher als bisher freiheitsentziehende Maßnahmen zur Anwendung kommen. Richtig ist, dass es mit Wegsperren nicht getan ist. Es bedarf einer intensiven Betreuung, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu bewirken.

 

Warum fordert Ihre Partei eine bundesweit einheitliche Polizeiordnung?

Die Länderpolizei unterscheidet sich in ihrer Leistungsfähigkeit sehr stark. Zum Beispiel bekämpfen einige Länder die Wohnungseinbrüche wesentlich besser als andere. Das kann nicht sein. Die Polizei muss im gesamten Bundesgebiet die Sicherheit der Bürger auf einem hohen Niveau garantieren können. Deshalb brauchen leistungsschwache Länder klare Vorgaben.

 

Straffällig gewordene Ausländer sollen laut AfD schneller abgeschoben werden. Was tun, wenn Papiere fehlen oder das Herkunftsland sie auch nicht haben will?

Der Präsident der Bundespolizei hat klargestellt, dass wir in solchen Fällen Passersatzpapiere ausstellen können. Wenn Personen einem Land klar zuzuordnen sind und das Land sich weigert, diese zurückzunehmen, muss man dort ansetzen, wo es wehtut. Bei den Finanzen. Deutsche Entwicklungshilfegelder müssen bei hartnäckiger Weigerung gekürzt oder ganz gestrichen werden.

 

Wird ein eingebürgerter Ausländer straffällig, will die AfD die Einbürgerung rückgängig machen. Ausbürgerung ist aber laut Grundgesetz verboten.

Letzteres ist nicht zutreffend. Wenn sich zum Beispiel jemand die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erschlichen hat, gibt es die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Wenn jemand eingebürgert wurde und innerhalb von zehn Jahren schwerwiegende Delikte begeht, dann muss es auch die Möglichkeit geben, diese Person wieder auszubürgern. Was beim Erschleichen einer Staatsbürgerschaft möglich ist, muss erst recht zulässig sein, wenn es um berechtigte Sicherheitsinteressen unserer Bevölkerung geht.

 

Verurteilt wird ein gefasster Täter unabhängig von seinem Pass.

Es geht dabei auch um die Gefährder. Darunter gibt es eine gewisse Anzahl Eingebürgerter mit deutschem Pass beziehungsweise doppelter Staatsbürgerschaft. Und auch gegen diese müssen wir endlich effektiv vorgehen. Nach Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist eine Abschiebung unverzüglich durchzuführen.

 

Aber absolute Sicherheit gibt es nicht.

Das ist richtig. Aber: Deshalb darf man sich nicht einreden lassen, dass unser Rechtsstaat schon am Ende seiner Möglichkeiten wäre. Als Polizeibeamter verstehe ich nicht, warum vor allem in der Terrorbekämpfung ständig an Symptomen herumgedoktert wird, aber man nicht die Ursachen bekämpft. Die Migrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte hat Parallelgesellschaften entstehen lassen, die negative Auswirkungen auf die innere Sicherheitslage haben. Zudem sind durch die Grenzöffnung 2015 massenhaft unkontrolliert Migranten in dieses Land geströmt, von denen ein bestimmter Teil ein massives Sicherheitsproblem darstellt. Durch die Grenzöffnung kam es in Deutschland zu islamistischem Terrorismus, einer Verstärkung des arabischen Antisemitismus, einer Steigerung nationaler und ethnischer Konflikte und zum Import eines anderen Rechts- und Gesellschaftsverständnisses. Diese Fehlentwicklungen müssen nun endlich korrigiert werden.

 

Großbritannien oder Frankreich haben die Grenzen nicht geöffnet und trotzdem Gefährder im Land.

Wir haben freien Personenverkehr in der EU. Da die EU-Außengrenzen derzeit nicht gesichert werden, können sich Attentäter absolut frei bewegen. Zudem haben es die genannten Länder zugelassen, dass sich islamische Parallelgesellschaften entwickelt haben. Fakt ist: Grenzschutz bedeutet mehr Sicherheit. Ungarn und andere osteuropäische Ländern haben diese Probleme nicht. Weder mit Terrorismus noch mit Parallelgesellschaften.

 

Gibt es einen Widerspruch zwischen innerer Sicherheit und persönlicher Freiheit?

Einen Widerspruch nicht, aber ein Spannungsfeld. Durch massive Politikfehler der Altparteien hat sich die Sicherheitslage verschärft. Dadurch werden jetzt Maßnahmen wie die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung erforderlich. Hätte man eine vernünftige Sicherheitspolitik betrieben, wäre dies nicht nötig. Zudem wundert mich, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fast geräuschlos hingenommen wurde. Bisher haben deutsche Strafgerichte über die Strafbarkeit von Aussagen entschieden. Jetzt wird das an völlige Laien delegiert. Man verwendet dann Begriffe wie Hasskommentar, ohne diese genau zu definieren. Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung werden auch ohne dieses Gesetz sanktioniert. Durch das Gesetz wird im Ergebnis die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Nach meiner Auffassung muss aber eine Demokratie Aussagen, die nicht strafbar sind, ertragen können.