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Haftstrafen für Drogenhändler

Encrochat-Ermittlungen führen zu Festnahmen zahlreicher Dealer – Ermittler können sechs Delikte nachweisen

Sachsenheim. Ein 46-jähriger Drogendealer aus Sachsenheim ist vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Ein mitangeklagter 31-Jähriger aus dem Landkreis Böblingen wurde zu zwei Jahren und vier Monaten verdonnert. Die Richter wiesen den Männern insgesamt sechs Drogendelikte in großem Stil nach. Bei ihren Verbrechen arbeiteten sie mit digital verschlüsselten Chats, die von den Ermittlern geknackt wurden. Erst durch das Entschlüsseln der Nachrichten durch Spezialisten der französischen Drogenfahnder konnten die beiden Männer als Mittäter einer großen, europaweit agierenden Bande ermittelt und der Justiz in Stuttgart zugeführt werden.

Weitere Verfahren werden in den nächsten Monaten gegen zahlreiche mutmaßliche Drogenkriminelle folgen. Denn: Nachdem die Ermittler den Messengerdienst Encrochat entschlüsseln konnten, hagelte es jede Menge Festnahmen, nicht nur in Deutschland.

So erwischte es im Frühjahr dieses Jahres auch die beiden jetzt verurteilten Männer. Sie hatten schließlich nach mehreren Prozesstagen vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zugegeben, dass sie sich ab April 2020 mehrere Kilo verschiedener Drogen, darunter Marihuana und Kokain in teils sehr guter Qualität, verschafften. Die Übergabe der Ware wurde jeweils auf Parkplätzen bei Pforzheim und Sachsenheim praktiziert. Die Ware wurde bar bezahlt. Ein Kilo Marihuana kostete demnach 4000 Euro, wurde aber portioniert und zum Grammpreis von 60 bis 90 Euro an die Konsumenten weiterverkauft.

Von den angeklagten insgesamt 16 Fällen sind nach Abschluss des Prozesses noch sechs Fälle übrig geblieben: Am 27. April 2020 wurden acht Kilo Marihuana bei Pforzheim nach Sachsenheim abgeholt. Tags zuvor hatte der 46-jährige Hauptangeklagte von seinem Lieferanten einmal ein Kilo und einmal neun Kilo in Empfang genommen. Für die neun Kilo wurden 36000 Euro bezahlt. Weiterhin hatte der Sachsenheimer nach anfänglichem Schweigen vor Gericht zugegeben, dass er bis zu seiner Festnahme Ende April dieses Jahres in einem weiteren Fall noch 900 Gramm Kokain für 38000 Euro entgegennahm und am 15. April schließlich ein weiteres Kilo. Dieser Deal fand sozusagen unter den Augen der Polizei statt, die damals auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Verkaufsverhandlungen und die Rauschgiftübergabe beobachtete. So konnten die Polizisten den 46-Jährigen festnehmen und den Stoff beschlagnahmen.

Der 31-Jährige Mitangeklagte spielte bei den Drogengeschäften nur eine untergeordnete Rolle, wie die Richter der 9. Kammer jetzt im Urteil betonen. Er hatte in zwei Fällen die Verbindungen zu den Lieferanten hergestellt und ist somit nur wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel schuldig gesprochen worden. Der Vorsitzende Richter betonte deutlich, dass bei Geständnissen, wie sie in diesem Falle gemacht wurden, erhebliche Strafmilderungen möglich wurden. Es habe sich hier um recht große Mengen Drogen gehandelt, von denen allerdings nach der Aufdeckung und der Sicherstellung der letzten Lieferungen nicht alles in den einschlägigen Handel kam. Die Geständnisse seien wichtig gewesen, obwohl die Beweislage auch durch das Überwachen der Smartphones erdrückend war.

Das Gericht ordnete zudem noch die Einziehung der Drogengewinne in Höhe von insgesamt 110400 Euro an, die bei den Festnahmen bei den Angeklagten sichergestellt werden konnten. Tatsächlich werden bei Drogenmengen in dieser Größenordnung noch weitaus höhere Gewinne erzielt.