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Initiative kündigt Widerstand an

Sollten die Gebührenzahler für die gesamten Altlasten auf den Deponien geradestehe müssen, „wird der IMLB sicher aktiv werden“, sagt dessen Sprecher Wolfgang Appel. Foto: privat
Sollten die Gebührenzahler für die gesamten Altlasten auf den Deponien geradestehe müssen, „wird der IMLB sicher aktiv werden“, sagt dessen Sprecher Wolfgang Appel. Foto: privat
Er hat vor über 20 Jahren die Abfallpolitik des Landkreises verändert. Jetzt meldet sich der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg – kurz IMLB – erneut zu Wort: Wie 1997 und 1998 kündigt er seinen Widerstand gegen die geplante Erhöhung der Müllgebühren an. Das Landratsamt peilt, wie berichtet, einen Anstieg um satte 15,5 Prozent an.

Kreis Ludwigsburg. Müll und Deponien: Stichworte, die im Landkreis immer wieder für Schlagzeilen und Streit sorgen, vom Asbest-Import aus Italien bis hin zum als nicht mehr radioaktiv belastet geltenden Bauschutt aus Neckarwestheim. Doch die Müllgebühren waren seit den unmittelbaren Folgejahren des AVL-Skandals dank der finanziellen Konsolidierung der Abfallwirtschaft im Kreis viele Jahre lang kein Aufregerthema mehr. Das könnte sich jetzt ändern: Angesichts der für 2021 angekündigten Gebührenerhöhung, zu deren Begründung der Landkreis dramatisch steigende Nachsorgekosten auf den Deponien geltend macht, meldet sich der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg wieder zu Wort. Er hatte mit zwei erfolgreichen Normenkontrollklagen gegen die Müllgebührenbescheide von 1997 und 1998 erreicht, dass die heftigen finanziellen Folgen des AVL-Skandals zum größten Teil nicht auf die Gebühren abgewälzt wurden: Die Kosten des gescheiterten Deponierückbaus in Horrheim landeten im Etat des Landkreises und wurden daher letztlich mit den Steuern, aber nicht mit den Gebühren der Bürger bezahlt. Auch diesmal will der Initiativkreis gegen die Erhöhung vorgehen: Nachsorgekosten, die auch durchs Gewerbe mitverursacht wurden, dürften nicht komplett über die Gebühren finanziert werden. Wir fragten den Sprecher der Initiative, Dr. Wolfgang Appel aus Schwieberdingen, nach den Argumenten des IMLB.

Herr Dr. Appel, Sie haben nach dem AVL-Skandal erreicht, dass in erster Linie der Landkreis für das finanzielle Debakel geradestehen musste. Damit war der Bürger zwar nicht als Gebühren-, wohl aber als Steuerzahler der Dumme. Warum war die Klage trotzdem ein Erfolg?

Wolfgang Appel: Der IMLB hielt diese Kosten für nicht gebührenfähig und hatte bereits vor der entscheidenden Kreistagssitzung angekündigt, die Gebührenkalkulation durch eine Normenkontrollklage überprüfen zu lassen. Trotz massiven Bürgerprotests bei einer Demonstration mit über 3000 Teilnehmern vor der entscheidenden Kreistagssitzung wurde die Satzung wie geplant beschlossen. Die Kreispolitiker hatten nicht erwartet, dass sich die Bürger gegen die Beschlüsse wehren. Auch das war ein Erfolg der Klage.

Die Klage war zudem richtig, weil im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs klare Ausführungen zur Gebührenfähigkeit von Kosten gemacht wurden, die dem Gebührenzahler auferlegt werden können. Die Deponierückbaukosten gehörten nach dem Urteil des VGH jedenfalls nicht dazu. Die entstandenen Kosten mussten nun im Kreishaushalt verbucht werden. Der Vorteil für die Bürger lag darin, dass die politischen Gremien bei der Aufstellung des Kreishaushalts immer wieder an die Notwendigkeit einer sparsamen Haushaltsführung in der Abfallwirtschaft erinnert wurden. Dies zeigte sich über lange Jahre an den nahezu stabilen Müllgebühren im Landkreis.

Der Kurs einer stetigen und moderaten Gebührenentwicklung scheint nun passé. Nach einer Gebührenerhöhung um 14 Prozent in diesem droht im nächsten Jahr ein weiterer Anstieg um sogar 15,5 Prozent. Begründung des Landratsamts: die extrem stark gestiegenen Kosten der Deponie-Nachsorge. Erscheint Ihnen das plausibel?

Aus Sicht des IMLB lag die Ursache der Gebührenerhöhung in diesem Jahr beim notwendigen Abschluss neuer Entsorgungsverträge unter geänderten Rahmenbedingungen. Das ist nicht schön, aber auch durch eine zweite Ausschreibung konnte keine Kostenreduktion erreicht werden.

Nach den öffentlichen Unterlagen zur Gebührenkalkulation für 2021 sollen jetzt die extrem gestiegenen Nachsorgekosten für die Deponien zum größten Teil auf die Hausmüllgebühren umgelegt werden. So ist geplant, die gesamten Kostensteigerungen bei der Deponie Lemberg, die bereits seit 1997 in der Nachsorgephase ist, auf die Müllgebühren umzulegen. Zu Zeiten der Verfüllung dieser Deponie wurden sowohl Hausmüll als auch Gewerbemüll in ähnlichen Mengen abgelagert. Aus unserer Sicht könnten hier allenfalls die Anteile der Kosten in den Hausmüllgebühren verrechnet werden, die dem Anteil des Hausmülls auf der Deponie entsprechen. Hier müsste eine detaillierte Verfüllungsbilanz erstellt werden, um die Kosten zuordnen zu können. Entsprechend wäre mit dem Rohmüllbereich der Deponie Burghof zu verfahren.

Im Übrigen wird zur Gebührenfähigkeit dieser erhöhten Nachsorgekosten mit Paragraf 18 Kommunalabgabengesetz argumentiert. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift, daher ist die Umlegung der erhöhten Nachsorgekosten auf die Müllgebühren nicht zwingend. Es muss im Gegenteil geprüft werden, ob eine Fehlgewichtung der Belange, sachfremde Erwägungen beziehungsweise ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegen, da Kosten nur auf einen Teil der Nutzer aus der Vergangenheit umgelegt werden sollen.

Nun unterscheidet der Landkreis ja seit Inkrafttreten des Deponierungsverbots von unbehandelten Abfällen zwischen den nicht mehr betriebenen Deponien und Deponiebereichen, in denen sogenannter Rohmüll eingelagert wurde, und dem noch laufenden Deponiebetrieb für erdähnliche Abfälle in Horrheim und Schwieberdingen. Aber lässt sich diese Unterscheidung in die Vergangenheit rückübertragen?

Der Landkreis betreibt die Deponie Froschgraben bereits seit der Eröffnung privatwirtschaftlich durch die AVL. Daher finden sich die Entgelte der dort deponierten Materialien auch nicht in der Abfallgebührensatzung. Weil seit 2005 kein Rohmüll mehr deponiert werden darf, wurde auch auf der Deponie Burghof die weitere Verfüllung privatwirtschaftlich organisiert. Natürlich müssen diese privatwirtschaftlich organisierten Deponien und Deponieteile auch die notwendigen Nachsorgekosten mit den Entgelten für die Verfüllung erwirtschaften.

Insoweit betreibt der Landkreis keine einheitliche Abfallwirtschaft mehr. Hier muss man sich fragen, ob diese Selbstanlieferer nicht den früheren Selbstanlieferern von Gewerbemüll gleichzusetzen sind. Dies würde in der Folge bedeuten, dass die AVL heute mit den Entgelten der Selbstanlieferer die Nachsorgekosten der früheren Selbstanlieferer erwirtschaften muss. Das wäre dieselbe Logik, nach der die heutigen Bürger die nicht vorhandenen Nachsorgerücklagen früherer Generationen übernehmen sollen.

Das heißt, nicht der Gebührenzahler, sondern die AVL müsste für die vom Gewerbe hinterlassenen Altlasten im Burghof und auf dem Lemberg aufkommen. Das schlüge dann voll auf die Entgelte durch, welche die AVL für die Anlieferung von Erdaushub und Bauschutt verlangt. Voraussichtliche Konsequenz: Froschgraben und Burghof wären für die Bauwirtschaft nicht mehr konkurrenzfähig. Das Problem landete also, wie damals der Deponierückbau, wieder im Kreishauhalt. Was wäre diesmal der Vorteil?

Wieder müssen sich die Kreisräte mit Kosten aus der Vergangenheit beschäftigen und sehen, wie und von wem diese Kosten verursachergerecht getragen werden sollen. Bis zum Jahr 2018 hat die AVL Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet, die an den Landkreis ausgeschüttet wurden. Was ist mit diesem Geld geschehen?

Müssen sich nun auch der neue Landrat und der heutige Kreistag auf den Widerstand des IMLB sowie Einsprüche und möglicherweise auch Klagen einstellen?

Sollten tatsächlich alle Kostenerhöhungen für die Nachsorge der Rohmüllbereiche der Deponien ohne Berücksichtigung des Verursacherprinzips auf die Müllgebühren umgelegt werden, wird der IMLB sicher aktiv werden und sich gemeinsam mit den Bürgern gegen die Müllgebührenerhöhungen wehren. Wir bitten die Kreisräte, das Wohl der Bürger insbesondere in der Covid-Zeit bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Die 1996 oft gehörte Argumentation mit dem Prinzip „rechte Tasche, linke Tasche“ zur Deckung der Kosten ist rechtlich unzulässig.

Auffallend ist: Wie 1996 sind wir dieses Jahr wieder im ersten Amtsjahr eines neuen Landrats.