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Walheim
Klärschlamm: Verwaltungsgerichtshof entscheidet am 15. November über Veränderungssperre

Die Klärschlammverbrennungsanlage (rechts im Bild) soll neben dem Kohlekraftwerk entstehen. Animation: EnBW
Die Klärschlammverbrennungsanlage (rechts im Bild) soll neben dem Kohlekraftwerk entstehen. Animation: EnBW
Für die von der EnBW geplante Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Walheimer Kraftwerksgelände steht jetzt ein entscheidender Termin fest: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird am Dienstag, 15. November, über den von der EnBW eingereichten Normenkontrollantrag beraten.