Klärschlamm: Verwaltungsgerichtshof entscheidet am 15. November über Veränderungssperre
Für die von der EnBW geplante Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Walheimer Kraftwerksgelände steht jetzt ein entscheidender Termin fest: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird am Dienstag, 15. November, über den von der EnBW eingereichten Normenkontrollantrag beraten.